AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allgemeines, Geltungsbereich

Liegun GmbH (nachfolgend Liegun genannt) erbringt ihre Leistungen ausschliesslich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Diese AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Liegun und ihren Auftraggeber. Auftraggeber im Rahmen dieser AGB sind auch Besucher unserer Webseite www.liegun.ch oder Personen, die mit uns zum Zwecke der Vermittlung von Vertragsabschlüssen, Kontakt aufnehmen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen der Auftraggeber und die Liegun vor Missbrauch und Schaden durch Missverständnisse der Vertragsparteien schützen und ergänzend zu den vertraglich festgelegten Pflichten und Rechten generelle Punkte regeln.

2. Leistungen der Liegun GmbH

    Liegun vermittelt und führt Vertragsabschlüsse im Bereich des Baugewerbes aus. Liegun speichert selbst die vom Auftraggeber mitgeteilten Daten und leitet diese bei Bedarf (unter Einhaltung der separaten Datenschutzerklärung unter www.liegun.ch) an Kooperations-Partner weiter, mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Liegun überprüft die vom Auftraggeber selbst mitgeteilten Angaben über das Bau- und Finanzierungsobjekt sowie die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben obliegen dem Auftraggeber. Die Kooperationspartner sind bei Bedarf selbst angehalten, die Angaben zu prüfen und bewerten.

    3. Informationen und Konditionsmitteilungen

      Liegun ist um Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualisierung des Datenmaterials bemüht, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Die von Liegun dem Auftraggeber mitgeteilten oder veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner sind nicht verbindlich. Liegun übernimmt keine Gewähr für die Aufrechthaltung oder Beibehaltung dieser Konditionen der Kooperationspartner bis zu einem allfälligen Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber. Liegun weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kooperationspartner von Liegun jederzeit berechtigt sind, ihre Konditionen und Angebote ohne Begründung zu verändern. Sobald Liegun und der Auftraggeber im Rahmen eines anstehenden Vertragsabschlusses die Konditionen als verbindlich bezeichnen, gelten diese Konditionen - vorbehältlich einer allfälligen Bonitätsprüfung durch den Kooperationspartner - als genehmigt.

      4. Vertragsabschluss

        Vertragsabschlüsse über Architektenverträge, Planungsaufträge, Bauverträge, Liefer- und Darlehensverträge usw. kommen ausschliesslich aufgrund einer verbindlichen Zusage des Kooperationspartners zustande. Liegun kann deren Zustandekommen nicht gewährleisten. Hierfür gelten ausschliesslich die Konditionen, die vom Kooperationspartner im Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsabschlusses zugesagt werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, das Liegun in keiner Weise gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist.

        Allfällige Ansprüche bestehen ausschliesslich im Verhältnis des Auftraggebers zum Kooperationspartner. Wenn Liegun selbst als Vertragspartner auftritt, vereinbart Liegun grundsätzlich die Vertragskonditionen schriftlich in Form eines Dienstleistungs- oder Werkvertrages. Andere Vereinbarungen sind ungültig.

        5. Rechte und Pflichten

        Jede Vertragspartei haftet gemäss den vertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten. Wurden im Vertragswerk gewisse Punkte nicht abschliessend geregelt, so haben die Bestimmungen der SIA-Normen und die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts Vorrang, vorbehalten bleiben weitere hier nicht ausdrücklich genannten gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

        6. Zahlungsfristen

        Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto, ohne Skontoabzug (wenn nicht anders vereinbart). Prüfung und administrative Verarbeitung durch die Auftraggeber verlängert diese Frist nicht. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Mahnung wegen Zahlungsverzug. Wurde eine gestaffelte Zahlung vereinbart, kann jede Staffelung einzeln gemahnt werden und die Liegun kann die weiteren Auftragsausführungen unterbrechen. Vereinbarte Pauschalpreise sind netto und ohne jeden Abzug zu verstehen.

        7. Gerichtsstand

        Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für das Domizil der Liegun zuständige Gericht. Es gilt das schweizerische Recht.

        8. Spezielles

        Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahekommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben gültig.

        Liegun GmbH
        Gewerbehallenstrasse 1
        8304 Wallisellen

        AGB’s
        Tel. 043 321 58 58
        Mail info@liegun.ch

        info@liegun.ch · +41 (0)43 321 58 58 ·